Regelungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes im RVE während der Corona-Pandemie
Mit Wirkung zum 11.05.2020 ist der Sportbetrieb im Ruderverein Esslingen unter der strikten Einhaltung der folgenden Vorschriften bis auf weiteres eingeschränkt gestattet. Die Freigabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Eigenverantwortung – und damit auf eigenes Risiko des Sportausübenden. Dies gilt im besonderem bei Vorerkrankungen der Atemwege oder sonstigen bekannten Risikofaktoren.
Bootsgröße
Die maximale Bootsgröße ist der Einer. Ausnahmen gelten nur für Bewohner eines Haushaltes (Familien).
Personenkreis
Folgenden Personen ist der Zugang zu unseren Räumen, Sportstätten und die Nutzung unseres Bootsmaterials untersagt: