Regelungen zum Sportbetrieb im RVE während der Corona-Pandemie (aktualisiert mit Wirkung zum 11.01.2021

mit der zum 11. Januar 2021 in Kraft tretenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum Lockdown ist eine Benutzung von Umkleiden und Aufenthaltsräumen nicht mehr gestattet. 

Konkret bedeutet das für uns:

  • Umkleiden und Duschen ist nicht erlaubt.

  • Die Sicherung von Wertgegenständen, die nicht im Boot mitgeführt werden können, ist bei Einhaltung der Maskenpflicht und Mindestabständen erlaubt (Einschließen im Spind oder Abstellen von Sporttaschen).   

  • Der Aufenthalt in der gesamten Bootshalle und den Räumlichkeiten des RVE ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken.

Die gesamten Regelungen sind im Anschluss als Überblick nochmals zusammengefasst.

Erlaubt ist:

  1. Das Rudern im Einer.
  2. Das Rudern im (Doppel-)Zweier, auch wenn die Insassen aus zwei Haushalten sind.
  3. Das Rudern in allen anderen Mannschaftsbooten, wenn alle Insassen aus einem Haushalt sind.

Nicht erlaubt ist:

  1. Nutzung des Kraftraums.
  2. Nutzung des Bouleplatz.
  3. Nutzung der Umkleide und Aufenthaltsräume.
  4. Es dürfen nicht mehr als 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten zusammenkommen. Damit entfallen Trainings- oder Breitensportgruppen.

Es gelten weiterhin die bekannten Regelungen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln, Reinigungsmaßnahmen und Zutrittsverbot für Nichtmitglieder, COVID19-Erkrankte und COVID19-Verdachtsfälle. 

Die Regelungen im Einzelnen

  • 1. Maskenpflicht

  • Die Maskenpflicht gilt innerhalb der Räumlichkeiten des RVE und auf dem gesamten Freigelände (Bootsplatz, Parkplatz, Boulefläche, Grünfläche) sowie dem Steg mit Wegstrecke zwischen Bootsplatz und Steg.
  • Ausnahmen sind:
  • Im Boot während der Sportausübung
  • Im Gastronomiebetrieb ARGO werden die dort geltenden Regelungen angewandt
  • 2. Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln

  • Alle Räumlichkeiten sowie das gesamte Außengelände sollen möglichst unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m genutzt werden.
  • Die Boote (innen und außen) und Ruder sind nach Benutzung gründlich mit Seifenlauge zu reinigen.
  • ie Griffe der Ruder sind nach dem Training desinfizierend intensiv zu reinigen. Desinfektionsmittel stehen bereit.
  • 3. Zugelassener Personenkreis

  • Folgenden Personen ist der Zugang zu unseren Räumen, Sportstätten und die Nutzung unseres Bootmaterials untersagt:
  • Nichtmitglieder des RVE. Ausnahmen nur nach Freigabe des Vorstandes und Dokumentation der Kontaktdaten.
  • Personen, die in Kontakt mit Coronavirus infizierten Personen stehen, bei denen Verdacht auf Infektion besteht oder die bereits selbst positiv getestet sind.
  • Personen, die Krankheitssymptome der Grippe oder einer Erkältung zeigen.

Vorstand Ruderverein Esslingen