Regelungen zum Sportbetrieb im RVE während der Corona-Pandemie

Aufgrund der im Landkreis Esslingen überschrittenen kritische Marken von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist dieser nun offiziell einer von aktuell rund zehn innerdeutschen „Hotspots“. Damit einhergehend erfolgen Verschärfungen, wie unter anderem die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Es gelten damit bis auf weiteres folgende Regelungen:

1.  Um unseren Sport weiterhin so sicher wie möglich ausüben können, gilt ab sofort für alle Mitglieder auf dem Gelände des Rudervereins Esslingen Maskenpflicht.
2.  Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.
3.  Nichtmitglieder ist die Teilnahme an Vereinsaktivitäten nur nach Freigabe durch den Vorstand erlaubt. 

Kein Zutritt für Personen mit Verdacht auf COVID19, Erkältungs-/Grippe-Symptomen, mit Kontakt zu COVID19-Erkrankten oder eigenem positivem COVID19-Befund.

Die Regelungen im Einzelnen:

1.  Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt innerhalb der Räumlichkeiten des RVE und auf dem gesamten Freigelände (Bootsplatz, Parkplatz, Boulefläche, Grünfläche) sowie dem Steg mit Wegstrecke zwischen Bootsplatz und Steg.

Ausnahmen sind:

  • Im Boot
  • Im Trainerboot für eine Person
  • im Kraftraum während der Sportausübung
  • In der Dusche (die Duschräume sind weiterhin nur für eine Person zulässig)
  • In der Umkleide während des Umkleidens (Aufenthalt in der Umkleide ist zeitlich zu begrenzen)

Im Gastronomiebetrieb ARGO werden die dort geltenden Regelungen angewandt

2.  Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln:

  • Alle Räumlichkeiten sowie das gesamte Außengelände sollen möglichst unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m genutzt werden.
  • Die Boote (innen und außen) und Ruder sind nach Benutzung gründlich mit Seifenlauge zu reinigen.
  • Die Griffe der Ruder sind nach dem Training desinfizierend intensiv zu reinigen. Desinfektionsmittel stehen bereit.
  • Der Kraftraum ist in 3 Abteilungen unterteilt, die jeweils durch eine Person genutzt werden können. Die Handgriffe aller genutzten Geräte sind nach Gebrauch zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen bereit.
  •  Der Aufenthalt in Umkleideräumen ist nur während Umkleiden und Duschen zulässig. Es wird weiterhin gebeten, in Sportkleidung zu kommen und zu gehen. Pro Duschraum ist maximal 1 Person zugelassen

3. Zugelassener Personenkreis
Folgenden Personen ist der Zugang zu unseren Räumen, Sportstätten und die Nutzung unseres Bootmaterials untersagt:

  • Nichtmitglieder des RVE. Ausnahmen nur nach Freigabe des Vorstandes und Dokumentation der Kontaktdaten.
  • Personen, die in Kontakt mit Coronavirus infizierten Personen stehen, bei denen Verdacht auf Infektion besteht oder die bereits selbst positiv getestet sind.
  • Personen, die Krankheitssymptome der Grippe oder einer Erkältung zeigen. 

Jörg Hummel
Vorstandsvorsitzender
Ruderverein Esslingen e.V.