- Die
Boote des RVE sind Gemeineigentum des Vereines. Sie unterliegen in der Benutzung
dem Bootseinteilungs- und Zeitplan, der für alle Ruderer/Innen verbindlich
ist und einteilt, welche Boote von welchen Ruderer/Innen benutzt werden dürfen.
Ausnahmen und das Benutzen von Einern sind nur in Absprache mit dem
Vorsitzenden Sport, Ruderwarten oder Trainer möglich.
Gesperrte und beschädigte Boote dürfen nicht
benutzt werden.
- Jeder
Ruderer/In benutzt die Boote auf eigene Gefahr.
Vor Fahrantritt hat er /sie sich über evtl. Gefahren (z.B. Hochwasser, Hindernisse,
Wetter – Eis – Gewitter, Dunkelheit, Unterkühlungen usw.
) zu informieren und ggf. die Ruderausfahrt zu unterlassen.
Die Bestimmungen der Binnenschifffahrtsordnung sind einzuhalten!
Den Anweisungen der Ruderwarte,
Wanderruderwarte, Trainer und Vorsitzenden
Sport ist Folge zu leisten.
- Ruderer/Innen
unter 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht erwachsener Ruderer die Mitglieder
sind, die Boote benutzen. Ausnahmen für Trainingsruderer werden speziell vom
Trainer erteilt!
- Vor
Beginn einer Fahrt hat sich der/ die Ruderer/In in das Fahrtenbuch
(efa) einzutragen. Nach der Fahrt ist die Eintragung mit der Uhrzeit der Rückkehr
und den gefahrenen Kilometern zu vervollständigen.
- Bei
Mannschaftsbooten ist ein Obmann zu wählen.
Der Name des Obmanns ist im Fahrtenbuch (efa, fettgedruckt) einzutragen. Er/Sie
ist während des Ruderbetriebes für die Mannschaft zuständig und verantwortlich.
- Boote,
Skulls, Riemen und Zubehör sind sorgfältig zu behandeln. Es dürfen immer nur
zwei Riemen oder zwei Skulls getragen und nicht im Boot transportiert werden.
- Zum
Rudern darf nur Sportkleidung getragen werden.
Straßenkleidung und vor allem Straßenschuhe sind nicht gestattet. Die offizielle
Regatta-Kleidung ist die Vereinskleidung. Festlegung durch den Vorstand Sport.
- Das
An- und Ablegen der Boote darf immer nur gegen die Strömung erfolgen.
- Auf
unserer Hausstrecke zwischen km 195,2 und km 199,3 darf nur rechts (steuerbord)
gerudert werden.
Die Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt und ihr muss ausgewichen werden.
Seitenarme
und Seitenkanäle dürfen nicht befahren werden.
- Zum
Rudern mit RVE-Booten außerhalb der Hausstrecke ist die Genehmigung des Ruderwarts
oder des Wanderruderwarts oder des Vorsitzenden Sport einzuholen.
Zu Wanderfahrten
dürfen nur Boote mit Steuermann benutzt
werden. Ausnahmen gewährt nur der Wanderruderwart
oder sein Stellvertreter.
- Nach
dem Rudern sind die Boote (Dollen , Rollbahnen, Innenraum
und Außenhaut, Skulls und Riemen usw.) zu säubern, zu trocknen und wieder an die festgelegten
Plätze zu räumen.
- Aufgetretene
Schäden sind im Fahrtenbuch (efa – Bootschäden) einzutragen. Größere Schäden
sind dem Vorsitzenden Sport und den Bootswarten unter Angabe der Zeit, des
Hergangs schriftlich zu melden. Schäden an Trainingsbooten müssen zusätzlich
sofort dem Vorsitzenden Sport und dem Trainer gemeldet werden. Im Übrigen
haftet der Verursacher.
- Wer
vorsätzlich gegen die Ruderordnung verstößt, wird vor den Ausschuss vorgeladen
und muss mit Ruderverbot rechnen.
31.01.07